Bundestagswahl Übergangsphase — wie es nach der Wahl weiter geht

Es kann noch Monate dauern, bis der Betrieb in Parlament und Regierung wieder nach den üblichen Regeln abläuft.

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Düsseldorf. Wer regiert uns eigentlich? Und wer ist derzeit unser Gesetzgeber? Noch lassen sich diese Fragen einfach beantworten. Es sind nicht etwa diejenigen Politiker, die von den Bürgern am Sonntag gewählt wurden. Denn weiterhin haben die bisherigen Bundestagsabgeordneten ihr Mandat. Und immer noch regiert die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit ihren Ministerinnen und Ministern. Und zwar auch mit denen von der SPD.

Das sind die gewählten Abgeordneten aus unserer Region
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Dabei „endigt“ nach Artikel 69 des Grundgesetzes „das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages“. Dieser neue Bundestag ist bekanntlich noch nicht zusammengetreten. Das muss er laut Artikel 39 Grundgesetz spätestens „am dreißigsten Tage nach der Wahl tun“. Also bis zum 24. Oktober.

Erst nach dieser konstituierenden Sitzung, bei der die neuen 709 die alten 630 Bundestagsabgeordneten ablösen, wird auch die Kanzlerin nicht mehr im Amt sein. Trotzdem wird sie dann noch weiter regieren, dann allerdings wirklich nur noch „geschäftsführend“. In Artikel 69 Absatz 3 steht: „Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.“

Um das Land handlungsfähig zu halten, darf sich also eine Regierung nicht einfach vom Acker machen. Ein noch so sehr von der Oppositionsrolle begeisterter SPD-Chef Martin Schulz könnte nicht einfach „seinen“ Außenminister Sigmar Gabriel zurückpfeifen. Dieser muss gegebenenfalls in einer internationalen Krise seine Aufgabe erfüllen.

Nun kann der Schwebezustand — neuer Bundestag, alte Regierung — sehr lange dauern, was für die Handlungsfähigkeit eines Landes nicht eben förderlich ist. Doch mehrere Monate müssen dennoch für diese Übergangsphase eingeplant werden. Zunächst sind ja Sondierungsgespräche für eventuelle Koalitionsverhandlungen erforderlich. Und dann die Koalitionsverhandlungen selbst, die sich insbesondere bei so unterschiedlichen Partnern wie bei einem möglichen Jamaika-Bündnis hinziehen können. Und dann würden die Partner nach einem gegebenenfalls ausgehandelten Vertrag auch noch ihre Parteibasis befragen. Zu einer weiteren Verzögerung wird führen, dass am 15. Oktober Landtagswahlen in Niedersachsen sind und es bis dahin ohnehin keine Festlegungen geben wird.

Und wenn es zu keinem Koalitionsvertrag kommt? Dann bleiben zwei Möglichkeiten: Die Union als stärkste Fraktion bildet eine Minderheitsregierung, die sich im Bundestag wechselnde Mehrheiten sucht. Oder aber die Kanzlerwahl findet keine Mehrheit und der Bundespräsident löst den Bundestag auf — es gibt Neuwahlen.