Ukraine-Krieg Bereits über zwei Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine

Genf · Bereits über zwei Millionen Menschen sind aus der Ukraine geflohen. Die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland ist dadurch auch gestiegen.

Aus der Ukraine sind seit Beginn des russischen Einmarschs mehr als zwei Millionen Menschen geflohen.

Foto: dpa/Eric Lalmand

Aus der Ukraine sind seit Beginn des russischen Einmarschs mehr als zwei Millionen Menschen geflohen. Das berichteten die Vereinten Nationen am Dienstag in Genf. Die meisten Menschen seien nach Polen sowie nach Ungarn, Rumänien, Moldau und in die Slowakei gegangen, sagte eine Sprecherin des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR). Nach Angaben der UN-Organisation für Migration (IOM) waren darunter gut 100 000 Menschen aus Drittstaaten. Die Ukraine zählte vor Beginn des Kriegs mehr als 44 Millionen Einwohner.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) versucht, Kliniken mit Material zu versorgen. Besonders großen Bedarf gebe es im Osten des Landes, wo aber Kämpfe die Versorgung äußerst schwierig machten.

Die Situation in Deutschland

Die Zahl der nach Deutschland kommenden Kriegsflüchtlinge in Deutschland ist erneut stark gestiegen. Bislang stellte die Bundespolizei insgesamt 64.604 Ankömmlinge fest, wie ein Specher des Bundesinnenministeriums der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag sagte. Am Montag hatte die Zahl noch bei gut 50.000 gelegen. Damit kommt aber weiterhin nur ein kleiner Teil der Menschen, die die Kriegsgebiete verlassen, nach Deutschland. Die Gesamtzahl der Flüchtenden liegt inzwischen bei über zwei Millionen.

Zwar führe die Bundespolizei momentan verstärkte Kontrollen durch, sagte der Sprecher weiter. "Da aber keine festen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen stattfinden, kann die Zahl der nach Deutschland eingereisten Kriegsflüchtlinge tatsächlich bereits wesentlich höher sein."

Ein großer Teil der Flüchtlinge kommt bislang in Berlin an, die Landesregierung dringt auf eine bessere Verteilung auf andere Bundesländer. In Deutschland erhalten sie vorübergehenden Schutz als Kriegsflüchtlinge. Damit können sie eine Arbeitserlaubnis sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und einen Krankenversicherungsschutz beanspruchen.

(AFP/DPA)