Wann soll Missbrauch verjähren?
Die Bildungsministerin will eine Verlängerung der Fristen, doch die Justizministerin lehnt das ab.
Berlin. Nach Bekanntwerden weiterer Missbrauchsfälle an Schulen diskutiert die Bundesregierung über eine Verlängerung der Verjährungsfristen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht das skeptisch. Sie glaube nicht, dass längere Fristen das Allheilmittel seien. Wenn ein Opfer nach 40 Jahren an die Öffentlichkeit gehe, nütze auch eine Verlängerung der Frist um zehn Jahre nichts.
Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, die Verjährungsfristen zu verlängern. "Denn wir haben die Erfahrung gemacht, dass zum Teil erst viele Jahre nach dem Missbrauch gesprochen wird", sagte sie.
Im kommenden Monat soll ein Runder Tisch zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch gebildet werden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) lud am Montag ein breites Teilnehmerfeld zu einem ersten Treffen im April ein. Schröder und Schavan wollen zu dem Runden Tisch unter anderem Schul- und Internatsträger, die katholische und evangelische Kirche sowie Familienverbände einladen.
Das Gremium soll sich damit befassen, welche Art der Hilfe und Unterstützung Opfer benötigen. Zudem soll es Antworten darauf finden, was nach Übergriffen auf Kinder und Jugendliche zu tun ist und wie sich Missbrauch verhindern lässt. Angesichts der jetzt bekanntgewordenen schrecklichen Ereignisse müsse dringend gehandelt werden, erklärte Schröder. Kindesmissbrauch gebe es in Internaten, in Sportvereinen, aber auch in der Familie. Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, begrüßte den Runden Tisch.
Wegen des Missbrauchsverdachts an einer Reformschule im hessischen Odenwald leitete die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Ermittlungsverfahren ein. Das Verfahren richte sich gegen mehrere ehemalige Lehrer der Odenwaldschule, erklärte die Behörde.