Altersvorsorge Warum das kommende Rentenplus in West und Ost immer noch unterschiedlich hoch ausfällt
Berlin · Die Renteneinheit lässt weiter auf sich warten, bis 2024 wird die Angleichung noch dauern. Warum das so ist – und wer ab dem 1. Juli wie viel mehr kriegt.
Rentner können sich freuen. Zum 1. Juli steigen ihre gesetzlichen Altersbezüge um gut drei Prozent. Im Osten sind es sogar fast vier Prozent. Ein Überblick, warum das Plus fast 30 Jahre nach der deutschen Einheit immer noch unterschiedlich hoch ausfällt, und wie die Rentenanpassung genau funktioniert.
Wie hoch fallen die Renten bislang aus?
Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag – das ist die Altersrente abzüglich Sozialbeiträgen, aber vor Steuern – liegt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung für Männer im Westen bei 1.130 Euro im Monat. Männer im Osten kommen auf 1.126 Euro. Für die Rentnerinnen im Westen liegt der durchschnittliche Zahlbetrag bei 647 Euro. Frauen im Osten kommen auf 962 Euro.
Woher rührt der große Unterschied bei Frauen?
Hier ist zu berücksichtigen, dass auch Kleinstrenten in die Durchschnittsberechnung einfließen, die es schon ab fünf Versicherungsjahren gibt. Im Westen spielen sie wegen der häufig kürzeren Arbeitsbiografien eine deutlich größere Rolle als im Osten. Legt man als einheitlichen Maßstab mindestens 35 Versicherungsjahre zugrunde, ändert sich das Bild: Frauen im Westen, die so lange gearbeitet haben, bekommen demnach eine Rente von 989 Euro im Monat. Bei den Frauen im Osten sind es unter der gleichen Voraussetzung 994 Euro. In diesem Falle ist der Unterschied also nur noch marginal.
Was gilt ab dem 1. Juli?
In den alten Ländern steigen die Renten um 3.18 Prozent, in den neuen Ländern um 3,91 Prozent. Eine monatliche Rente von 1000 Euro, die ausschließlich auf Beitragszahlungen im Westen beruht, erhöht sich demnach ab Juli um 31.80 Euro und eine gleichhohe Rente mit Ost-Beiträgen um 39,10 Euro. Damit sind die Renten im Westen seit dem Jahr 2011 um fast 20 Prozent gestiegen. Im Osten sind es sogar gut 28 Prozent.
Wann kommt die Renteneinheit?
Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung waren die Löhne, die den Renten zugrunde liegen, in Ostdeutschland deutlich niedriger als in der alten Bundesrepublik. Nach westdeutschem Recht wäre die Rente im Osten deshalb nur halb so hoch ausgefallen wie die eines westdeutschen Durchschnittsverdieners. Mit einer raschen Lohnangleichung sollte sich das Problem gewissermaßen von selbst lösen. Doch die Rechnung ist bis heute nicht aufgegangen. Ein Ausdruck dafür ist der immer noch unterschiedliche Rentenwert, mit dem die während eines Arbeitslebens erworbenen Rentenanwartschaften (Entgeltpunkte) multipliziert werden. Zum 1. Juli beträgt er im Westen 33,05 Euro und im Osten 31,89 Euro. Seit dem vergangenen Jahr wird der Rentenwert Ost deshalb nun per Gesetz dem im Westen angeglichen. Und zwar schrittweise bis zum Jahr 2024.
Besteht zwischen Renten und Pensionen ein Zusammenhang?
Nein. Die Anpassung der Beamtenpensionen hat mit der gesetzlichen Rente nichts zu tun. Die Pensionen folgen den Tarifabschlüssen im Öffentlichen Dienst. Und zwar getrennt nach Bund und Ländern beziehungsweise Kommunen. In der Regel werden die Tariferhöhungen mit zeitlicher Verzögerung per Gesetz auf die Pensionen übertragen. Der entsprechende Termin variiert deshalb auch, derweil die gesetzlichen Renten stets zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst werden. Nach Auskunft des Beamtenbundes sind die Renten in den letzten Jahren stärker gestiegen als die Pensionen, weil die allgemeine Lohnentwicklung stärker ausfiel als die Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst. Allerdings erhalten Beamte je nach Anzahl ihrer Dienstjahre eine Pension von bis zu 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Für die Höhe der gesetzlichen Rente wird dagegen der (schwankende) Verdienst über die gesamte individuelle Arbeitsbiografie hinweg zugrunde gelegt.