Werbung für Abtreibung: 50 Verfahren

Für NRW-Justiz war Streitthema bislang kaum relevant.

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Düsseldorf. Auf Bundesebene wird diskutiert, den strengen § 219 a Strafgesetzbuch zu reformieren, der die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verbietet. Wie relevant ist diese Vorschrift in NRW? Laut NRW-Justizministerium waren seit Januar 2008 insgesamt 50 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften anhängig. 14 wurden zuständigkeitshalber an Staatsanwaltschaften anderer Länder abgegeben. Die verbliebenen 36 endeten meist ohne Sanktion. In einem Verfahren kam es zur Geldstrafe, in einem weiteren Verfahren gab es Verwarnungen mit Strafvorbehalt (eine Art Geldstrafe zur Bewährung). In fünf Fällen wurden Strafbefehle (Verfahren ohne Hauptverhandlung) erlassen.

Lisa Kapteinat (SPD) kritisiert, dass sich die Landesregierung im Bundesrat der Stimme enthalten will. Die SPD dagegen setze sich für eine Abschaffung des 219 a ein. PK