Gesetzesvorhaben des Bundes Werden VHS-Kurse teurer? Protest gegen Steueraufschlag für Weiterbildungskurse

Düsseldorf · Der Bund will die Steuerbefreiung stark begrenzen. Das könnte viele Kurse an Volkshochschulen und andere Weiterbildungsträger verteuern. Die Träger schlagen Alarm und hoffen auf den Bundesrat.

Die Volkshochschulen fürchten um die Steuerbefreiung für ihr Kursangebot.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Volkshochschulen und andere Weiterbildungsträger befürchten die Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung. Ab 2021 könnte das in der Praxis Preisanstiege um 19 Prozent für viele Kurse bedeuten, wenn die neue Steuerpflicht an die Teilnehmer weitergegeben würde.

Grund ist ein Gesetzentwurf, der vom Bundeskabinett Ende Juli beschlossen wurde. Er reduziert die Steuerbefreiung neben dem Schul- und Hochschulunterricht im Wesentlichen auf die berufliche Ausrichtung von Weiterbildungsangeboten. Im Bundesfinanzministerium werden dafür vor allem Vorgaben der Europäischen Union geltend gemacht.

Eine Begründung, die von den Kritikern bezweifelt wird. „Aus öffentlich zugänglichen Quellen jedenfalls lässt sich nicht entnehmen, dass seitens der EU eine Aufforderung an die Bundesregierung ergangen ist, das Gesetz zu ändern“, schreibt ein Zusammenschluss von Weiterbildungsträgern, dem neben dem Deutschen Volkshochschul-Verband unter anderem auch die kirchlichen Träger der Erwachsenenbildung angehören.

Kritiker sehen Benachteiligung von Senioren und Behinderten

Ihre Sorge: „Kursthemen, die keinen unmittelbaren Bezug zur Berufstätigkeit haben, stehen künftig offenbar im Verdacht der reinen Freizeitgestaltung.“ Benachteiligt  würden zudem alle Menschen, die nicht oder nur eingeschränkt im Berufsleben stehen, so Senioren oder Menschen mit Behinderungen.

Auch der Städtetag stellt sich an die Seite der Kritiker einer Abwertung der allgemeinen Weiterbildung. Für den Beigeordneten Klaus Hebborn „dürfte ein rechtssichere Abgrenzung zu Kursen mit beruflicher Verwertbarkeit in der Praxis äußerst schwierig sein“.

Inzwischen hat auch der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, das Gesetzesvorhaben noch einmal zu überprüfen. Der Vorstoß dazu kam aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Weitere Länder schlossen sich an. Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verabschiedet werden. „Es müssen alle auf nationaler Ebene vorhandenen Spielräume genutzt werden, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Angeboten des lebenslangen Lernens diskriminierungsfrei erhalten bleibt“, forderte der rheinland-pfälzische Weiterbildungsminister Konrad Wolf (SPD).

Aus dem Haus der für Weiterbildung zuständigen  NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) hieß es auf Anfrage dieser Zeitung, die Landesregierung habe sich zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat dafür eingesetzt, „die europarechtlichen Möglichkeiten für eine Steuerbefreiung der Bildungs- und Schulungsmaßnahmen vollumfänglich auszuschöpfen“. Auch im Vorfeld habe man bereits darauf gedrängt, erst noch ein für 2020 erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten – ein Grund, warum die Gesetzesänderung erst ab 2021 gelten soll.

Für den 14. Oktober ist im Finanzausschuss des Bundestages eine Expertenanhörung zu dem Thema angesetzt.