Bausparer können auf Geld hoffen
BGH: Die Verbraucherzentrale NRW mahnt stellvertretend für alle Institute drei Bausparkassen ab. Müssen Sie Gebühren erstatten?
Düsseldorf. Der größte Traum der Deutschen ist immer noch ein eigenes Haus. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die 25 deutschen Bausparkassen 30 Millionen Sparverträge verwalten und nebenbei noch von jedem Bausparer fleißig Gebühren verlangen. Und das - so ist sich die NRW-Verbraucherzentrale sicher - zu Unrecht.
Und damit die Institute nicht weiter abkassieren können, hat die Verbraucherzentrale in einem Musterverfahren die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die LBS West und die Deutsche Ring Bausparkasse abgemahnt und verklagt. "Wir haben klare Signale vom Bundesgerichtshof (BGH) erhalten, dass wir mit unserer Klage Erfolg haben könnten", sagt Thomas Bieler Finanzexperte der Vbz.
Denn laut einem früheren Urteil des Bundesgerichtshofes dürfen Kreditinstitute nur Entgelte für Leistungen verlangen, die auf einer "rechtsgeschäftlichen Grundlage für den einzelnen Kunden erbracht werden" (Az: XI ZR 197/00). Eine Bank darf folglich keine Gebühren auf den Kunden abwälzen, durch die es seine eigenen Pflichterfüllungen oder Aufwändungen finanziert. "Das machen die Bausparkassen aber mit der Abschluss- und Darlehensgebühr", erläutert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale.
So müssten Kunden beispielsweise bei einem 30000-Euro-Vertrag 300 bis 480 Euro (1 bis 1,6 Prozent) allein für den Abschluss berappen. Und wenn es Jahre später zur Darlehensvergabe kommt, verlangen einige Kassen eine weitere Gebühr. In diesem Falle müsste der Kunde weitere 300 Euro (zwei Prozent) zahlen. Die Abschlussgebühr wird meist mit der ersten Sparrate verrechnet. Die Darlehensgebühr wird dem Bauspardarlehen aufgeschlagen.
Zwar wurde bei den meisten Bausparkassen die Darlehensgebühr abgeschafft, aber es gibt immer noch Institute, die ihre Kunden zur Kasse bitten. Zudem laufen noch viele alte Verträge, in denen diese Gebühren festgeschrieben wurden. Das Musterverfahren hat Auswirkung auf alle Sparverträge. Jedoch werden die Kunden kein Geld erstattet bekommen, sondern der Betrag wird mit den laufenden Schulden verrechnet.
Thomas Bieler geht davon aus, dass es sich insgesamt etwa um einen Betrag von 7 Milliarden Euro handelt. Bei einem 50000-Euro-Vertrag bekäme der Sparer am Ende der Laufzeit 1800 Euro von seiner Bausparkasse erstattet. Bei den Bausparkassen glaubt man jedoch nicht, dass die Klage Erfolg hat, man verhalte sich korrekt. Die Schwäbisch Hall widersprach der Vbz, der Verweis auf das BGH-Urteil sei sachlich falsch.