Ärger mit der Anerkennung: Erasmus-Leistungen geltend machen
Bologna (dpa/tmn) - Italien sollte es sein, da war Dominik Heuß sich von Anfang an sicher. Der Lehramtsstudent mit den Fächern Sport und Englisch studiert an der Universität Würzburg. Ein Jahr im norditalienischen Bologna klang für ihn verlockend.
Euphorisch begann der 25-Jährige die Vorbereitung seines Auslandsaufenthaltes rund ein Jahr im Voraus. Schon bald sah er sich einem großem Papierstapel gegenüber. Wer woanders studieren möchte, seine Studienleistungen aber zu Hause anrechnen lassen will, muss einiges beachten.
Um keine Probleme zu bekommen, ist es wichtig, bereits bei der Planung des Auslandsaufenthalts Kontakt mit den Stellen aufzunehmen, die später die Anerkennung regeln, rät Bastian von Jarzebowski vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Für die Anerkennung ist es außerdem hilfreich, wenn der Studiengang im Ausland dem zu Hause ähnlich ist. Das sollten Studenten bei der Wahl der Hochschule im Ausland beachten. Gut ist auch, mit ehemaligen Erasmusstudenten zu sprechen, um die passende Universität zu finden, sagt Claudia Wernthaler von der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Nachdem man sich für eine Gasthochschule entschieden hat, kommt der komplizierte Teil: Welche Kurse belege ich? „Einige Institutionen verfügen über eine Datenbank, in der die bisher an der Hochschule erfolgten Anerkennungen von Studienleistungen abgefragt werden können“, erzählt von Jarzebowski.
Als nächstes laden Studenten sich auf der Internetseite der Gastuniversität die Kursbeschreibungen herunter und vergleichen sie mit den Lehrveranstaltungen des Heimatstudiengangs. Werden die gleichen Themen gelehrt? Es lohnt sich, auch einen Blick auf die Creditpoints zu werfen. Denn für manche Universitäten ist es wichtig, dass die Kurse an der Gasthochschule keine geringere Anzahl Punkte haben.
Dominik Heuß hat mit seiner Heimatuni und der Gasthochschule nach der Kurswahl ein Learning Agreement unterzeichnet. Es wurde festgehalten, welche Kurse er belegt, welche Sprachkenntnisse er besitzt und welche Personen an den beiden Hochschulen für ihn zuständig sind. „Der Haken ist allerdings, dass Kurse an der Gasthochschule sich ändern können oder das Informationsmaterial nicht so gut ist“, sagt Wernthaler. In einem solchen Fall muss das Learning Agreement überarbeitet werden.
Studenten sind bei der Anrechnung ihrer Credits in der Informationspflicht gegenüber der Heimatuniversität. Das heißt, sie müssen nachweisen können, was sie gelernt und in den Lehrveranstaltungen gemacht haben. Wichtig ist deshalb, Immatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise, Learning Agreement, Modulbeschreibungen und Notenspiegel sorgfältig aufzubewahren.
Hilft das alles nichts, können sich Studenten auf die Lissabon-Konvention berufen, erklärt von Jarzebowski. Sie wurde bereits 1997 von 55 Staaten unterzeichnet. In Deutschland ist sie zum 1. Oktober 2007 in Kraft getreten. Sie besagt, dass die Hochschule im Falle einer Nichtanerkennung einen wesentlichen Unterschied zur geforderten Leistung im Heimatstudiengang nachweisen muss.
Dominik Heuß war sich dessen nicht bewusst. Er ist zuversichtlich: „Erasmus ist ein große Erfolgsgeschichte. Das mit der Anrechnung wird schon klappen.“