Anreise zum Vorstellungsgespräch muss nicht bezahlt werden
Berlin (dpa/tmn) - Für ein Vorstellungsgespräch reisen manche Bewerber durch die halbe Republik. Doch wer kommt eigentlich für die Kosten auf? Im Prinzip sind Arbeitgeber dazu verpflichtet. Sie können die Zahlung aber ausschließen - und der Bewerber hat das Nachsehen.
Die Anreisekosten für ein Vorstellungsgespräch bekommen Arbeitnehmer nicht immer erstattet. Der Arbeitgeber sei zwar eigentlich verpflichtet, sie zu übernehmen: „Er kann das aber von vornherein ausschließen, zum Beispiel in der Einladung“, erklärt Arbeitsrechtler Alexander Bredereck aus Berlin. Wird die Kostenübernahme mündlich ausgeschlossen, sei das ebenfalls gültig. In beiden Fällen haben Bewerber keinerlei Ansprüche. Dasselbe gilt, wenn sie sich initiativ bei einem Unternehmen bewerben und beispielsweise unaufgefordert anreisen, um ihre Unterlagen abzugeben.
Hat der Arbeitgeber eine Übernahme der Anreisekosten nicht ausgeschlossen, werden Bewerbern in der Regel die Kosten für eine Bahnfahrt zweiter Klasse erstattet. „In manchen Fällen auch die Verpflegungs- und Hotelkosten. Das klären Arbeitnehmer aber lieber vorher“, rät Bredereck. Bei einer weiten Anreise könne man beispielsweise vorher in der Personalabteilung Bescheid geben, dass An- und Abfahrt nicht an einem Tag zu schaffen sind.
Nutzt der Bewerber statt der Bahn das Flugzeug, kann er ebenfalls damit rechnen, das Geld fürs Ticket erstattet zu bekommen. „Zumindest in der Höhe, die für eine Bahnfahrt zweiter Klasse angefallen wäre“, sagt Bredereck. Unter Umständen sei das Flugticket sogar billiger als das Bahnticket.
Bei der Frage nach den Reisekosten wägen Jobanwärter besser gleich zu Beginn ab: „Ist es mir das wert, auch wenn ich selbst dafür aufkommen muss? Will ich das investieren?“ Denn hinterher forsche Forderungen aufzustellen und sich möglicherweise mit dem Arbeitgeber zu streiten, mache einen ganz schlechten Eindruck.