Arbeitgeber bei Elternzeit-Verlängerung nicht frei
Erfurt (dpa/th) - Ein Arbeitgeber darf nicht völlig frei über die Verlängerung einer Elternzeit entscheiden. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dienstag (18. Oktober) hervor.
Ein Arbeitgeber müsse bei einer Elternzeit-Verlängerung zwischen seinen und den Interessen des Arbeitnehmers abwägen - den Entschluss also nach „billigem Ermessen“ treffen -, entschied das Gericht (Aktenzeichen: 9 AZR 315/10). Eine unvorhergesehene Entwicklung in der Lebensplanung des Arbeitnehmers muss demnach beispielsweise ebenso berücksichtigt werden wie eventuell auslaufende befristete Verträge oder die Rückgabe von Leiharbeitnehmern.
Die höchsten Arbeitsrichter gaben im Gegensatz zur Vorinstanz in Baden-Württemberg der Klage einer fünffachen Mutter statt. Sie hatte ihren Arbeitgeber nach einer einjährigen Elternzeit um die Verlängerung der „Jobpause“ gebeten. Dabei hatte sie sich auf ihren Gesundheitszustand berufen. Der Arbeitgeber war der Bitte nicht nachgekommen und hatte der Klägerin eine Abmahnung erteilt, weil sie ihre Arbeit nicht wieder aufgenommen hatte.
Den konkreten Fall verwiesen die Richter an das Landesarbeitsgericht in Freiburg zurück, weil die genauen Gründe für die Ablehnung noch festgestellt werden müssten. Danach sei darüber zu entscheiden, ob die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werde.