Arbeitgeber darf Parkplatz nicht einfach streichen

Berlin (dpa/tmn) - Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen kostenfreien Parkplatz. So entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 17 Sa 900/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

In dem betreffenden Fall ging es um einen Piloten, dessen Wohnort so weit entfernt von seinem Stationierungsort lag, dass er zur Arbeit fliegen musste. Der Mann bekam die Gebühren für einen Parkplatz auf dem Flughafengelände seines Heimatortes erstattet. Dann wollte der Arbeitgeber diese Kosten nicht mehr übernehmen. Er wies ihm einen weiter entfernten Parkplatz zu, von dem er mit einem Bus zum Terminal fahren konnte. Der Mitarbeiter wollte jedoch weiter in dem Parkhaus parken. Nachdem das Arbeitsgericht seine Klage abgewiesen hatte, bekam er vor dem Berufungsgericht Recht.

Der Arbeitgeber sei verpflichtet, weiterhin kostenfrei zu dienstlichen Zwecken einen Parkplatz in dem Parkhaus zur Verfügung zu stellen. Er müsse die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen. Dazu habe er jedoch nichts Konkretes vorgetragen. Insbesondere habe er nicht offengelegt, warum er sich entschlossen habe, dem Mitarbeiter einen anderen Parkplatz zuzuweisen, entschied das Gericht.