Arbeitgeber müssen nachgewiesene Überstunden bezahlen

Kiel (dpa/tmn) - Wer die Bezahlung von Überstunden vor Gericht fordert, muss sie im Einzelnen belegen können. Machen Beschäftigte das, können Arbeitgeber die Angaben nicht bestreiten. Vielmehr müssen sie dann nachweisen, dass die Überstunden nicht angefallen sind.

Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor (Az.: 3 Sa 57/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der in einer Filiale beschäftigt war. Er forderte einen Ausgleich für seine Mehrarbeit. Der Arbeitgeber bestritt jedoch die Anzahl der Überstunden. Wegen des weit verzweigten Filialnetzes könne er jedoch nicht die Angaben von jedem einzelnen Mitarbeiter überprüfen.

Überstunden, die der Mitarbeiter exakt angeben kann, muss der Arbeitgeber bezahlen oder mit Freizeit ausgleichen, entschied das Gericht. Der Arbeitnehmer muss die Zahl der Überstunden allerdings genau benennen. Bestreite der Arbeitgeber diese Angabe, muss er nachweisen, dass die Überstunden nicht angefallen sind. Der Hinweis auf die große Entfernung zur Filiale reicht nicht. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass er Informationen über den Arbeitsablauf in den einzelnen Geschäften erhält.