Arbeitgeber-Pleite: Frühzeitig Insolvenzgeld beantragen
Köln (dpa/tmn) - Ist die eigene Firma insolvent, sollten Arbeitnehmer sofort handeln und einen Antrag auf Insolvenzgeld einreichen. Am besten aber ist es, gar nicht erst bis zur Pleite zu warten, sondern sich schon früher nach einem neuen Job umzusehen.
Arbeitnehmer A war bei einer kleinen Firma angestellt, der es wirtschaftlich nicht gut ging. Wie ernst die Lage war, wurde ihm klar, als er sein Gehalt nicht mehr bekam. Einen Monat später meldete der Arbeitgeber Insolvenz an. „Im Fall einer Insolvenz können Arbeitnehmer zunächst einmal bei der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Denn der Staat springt bei einer Pleite für den Arbeitgeber ein und zahlt dem Arbeitnehmer für höchstens drei Monate seinen Nettolohn.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Arbeitnehmer den Antrag auf Insolvenzgeld rechtzeitig stellt. „Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden“, sagt Oberthür.
Im Idealfall warten Arbeitnehmer jedoch gar nicht erst ab, bis der Arbeitgeber pleite ist, sondern suchen sich gleich einen neuen Arbeitsplatz. „Sobald das Wort Insolvenz im Raum steht, gibt es vor allem einen Tipp: 'Nichts wie weg'“, sagt Oberthür. Denn oft sei es jedenfalls bei kleinen Unternehmen nur eine Frage der Zeit, bis der Arbeitgeber seinem Angestellten keinen Lohn mehr bezahlen kann. Viele hofften zu lange darauf, dass die Situation der Firma sich vielleicht doch noch grundlegend ändert.
Vorsicht ist auch geboten, wenn die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber dazu überredet werden sollen, auf einen Teil des Gehalts zu verzichten, um eine Insolvenz im letzten Moment noch abzuwenden. „Der Verzicht auf die Forderungen bringt häufig nichts mehr“, sagt Oberthür. Denn oft habe die Firma dann bereits schon so hohe Schulden, dass ein Verzicht der Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Lohns nicht mehr ausreicht, um die Pleite abzuwenden. Denkbar ist zwar, die Auszahlung des Gehalts zu stunden. Dann aber sollte der Arbeitnehmer auf geeignete Sicherheiten bestehen.
Arbeitnehmer sollten sich zudem vor Augen halten, dass die Folge einer Zustimmung zu einer Gehaltsreduzierung möglicherweise auch bedeutet, dass das Insolvenz- oder Arbeitslosengeld niedriger ist. Denn dieses berechnet die Bundesagentur für Arbeit auf der Grundlage der zuletzt gezahlten Gehälter.