Arbeitslosigkeit: Freiwillige Versicherung gegen Jobverlust — lohnt das?
Selbstständige können freiwillig vorsorgen — für den Fall, dass Aufträge ausbleiben.
Düsseldorf. 200 000 Selbstständige sind bei den Arbeitsagenturen freiwillig arbeitslosenversichert. Seit Anfang des Jahres müssen sie doppelt so hohe Beiträge zahlen. „38,33 Euro sind es jetzt, vorher waren es 17,64 Euro im Monat. Das ist happig“, sagt Clemens Grün (47). Seit 2006 arbeitet er freiberuflich als Architekt. Er ist über die Arbeitsagentur freiwillig arbeitslosenversichert — für den Fall, dass die Aufträge ausbleiben.
Die Beiträge liegen für Selbstständige jetzt pro Monat bei 38,33 Euro. Anfang 2012 werden sie noch einmal verdoppelt. Eine Ausnahme gibt es dann nur für Existenzgründer: Sie müssen im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit nur die Hälfte des dann geltenden regulären Beitrags zahlen.
Als arbeitslos würde Clemens Grün gelten, wenn seine selbstständige Tätigkeit so schlecht liefe, dass sie ihn weniger als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Dann könnte er Arbeitslosengeld I beantragen. Sein Büro müsste er dafür nicht aufgeben — genauso wenig wie andere Selbstständige ihr Gewerbe abmelden müssten. Die selbstständige Tätigkeit kann sogar im Nebenjob mit weniger als 15 Stunden pro Woche fortgeführt werden. Einkünfte werden dann als Nebeneinkommen angerechnet, wobei 165 Euro Gewinn pro Monat anrechnungsfrei sind.
Werden die Selbstständigen arbeitslos, so erhalten sie — genau wie Arbeitnehmer — Arbeitslosengeld (ALG) I. Dies gibt es für unter 50-Jährige bis zu zwölf Monate lang und ab 50 länger. Arbeitslose ab 58 Jahren bekommen maximal 24 Monate ALG I. Wie viel gezahlt wird, hängt meist von der Qualifikation der Selbstständigen ab.
Die Arbeitsagenturen unterscheiden dabei vier Gruppen — von Personen mit „Hochschulausbildung“ bis zu „ohne Ausbildung“. Clemens Grün kann als Architekt in eine Tätigkeit vermittelt werden, für die ein Hochschulabschluss erforderlich ist. Er könnte deshalb den Höchstsatz erhalten. Das sind bei Steuerklasse III und Kind monatlich 1442,70 Euro. Der niedrigste Satz liegt 2011 bei 497,40 Euro — und wird im Osten (bei Steuerklasse V ohne Kind) für diejenigen gezahlt, die nur in Tätigkeiten vermittelt werden können, für die keine Berufsausbildung erforderlich ist.
Für Selbstständige mit niedriger Qualifikation lohnt sich das kaum noch. Sie bekommen bei Arbeitslosigkeit so wenig Versicherungsgeld aus Nürnberg, dass sie häufig noch zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. Anderes gilt für Handwerksmeister oder Akademiker. „Ich bleibe dabei“, sagt Clemens Grün. „Die Auftragslage ist wackelig und jederzeit kann ein Einbruch kommen.“ Für ihn bietet die freiwillige Versicherung noch ein besonderes Bonbon: Wenn er ALG I bezieht, kann er in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, die für ihn — nachdem er Vater von zwei Kindern geworden ist — erheblich günstiger als die private Versicherung ist.