Ein Hinweis auf dem Praxisschild weist darauf hin, ob es sich um einen Durchgangsarzt handelt. Auch der Arbeitgeber muss eine Information aushängen, wo sich der nächste entsprechende Arzt befindet.
Auch in vielen Krankenhäusern gibt es sie. Falls ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall in einem Krankenhaus ohne einen solchen Arzt landet, muss er Bescheid sagen, dass er einen Arbeitsunfall hatte - er wird dann nach der Erstbehandlung an einen Durchgangsarzt überwiesen.
Bei einem Arbeitsunfall sind die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft zuständig, nicht die Krankenkassen. Der Durchgangsarzt setzt sich mit der Unfallkasse in Verbindung.