Aufgaben im Arbeitsvertrag präzise regeln lassen
Koblenz (dpa/tmn) - Berufstätige sollten darauf achten, dass ihr Arbeitsvertrag präzise Angaben zu den Aufgaben enthält. Denn das erleichtert im Konfliktfall die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber.
Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz hin.
So sind Arbeitnehmer zum Beispiel nur dazu verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen. Je präziser deren Beschreibung, desto besser können sich Untergebene daher gegen zusätzliche oder fachfremde Aufgaben wehren. Klar abgrenzbare Jobs, etwa als Sachbearbeiter oder in der Produktion, sollten deshalb auch möglichst deutlich abgegrenzt sein.
Gleiches gilt für das Gehalt und vor allem für zusätzliche Zahlungen wie Prämien, Provisionen oder Zuschläge: Wie sich diese berechnen, sollte klar aus dem Vertrag hervorgehen. Ansonsten sei Streit vorprogrammiert, so die Experten. Wann das Gehalt bezahlt wird, muss dagegen nicht unbedingt im Vertrag stehen. Fehlt hier eine entsprechende Regelung, wird es in der Regel automatisch am letzten Tag des Monats fällig.