Azubis mit Legasthenie können Nachteilsausgleich beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Jugendliche mit Legasthenie haben es in der Ausbildung oft nicht leicht. Doch sie können sich Hilfe holen. Mit dem sogenannten Nachteilsausgleich dürfen sie zum Beispiel Prüfungen in mündlicher Form ablegen.
Kämpfen Auszubildende mit einer Lese- und Rechtschreibstörung, sind sie in Prüfungen häufig im Nachteil. Jugendliche können jedoch einen sogenannten Nachteilsausgleich beantragen. Darauf weist der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) hin. Wird er bewilligt, bekommen Auszubildende zum Beispiel bei einer Prüfung mehr Zeit, oder sie dürfen technische Hilfsmittel wie einen Laptop nutzen. Gelegentlich können sie die Prüfung auch mündlich statt schriftlich machen.
Auch Lehrlinge mit einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) können einen entsprechenden Antrag stellen. Jugendliche müssen ihn bei den Prüfungsausschüssen der Kammern einreichen. Über Details beraten der BVL und die Kammern.
Häufig macht es auch Sinn, nicht erst zur Prüfung, sondern bereits zu Ausbildungsbeginn mit dem Ausbildungsbetrieb und den Kammern über die Störung zu sprechen, rät Annette Höinghaus vom BVL. So können notwendige Hilfen frühzeitig eingeleitet werden.