Behinderter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Versetzung
Köln (dpa/tmn) - Ist ein Arbeitnehmer durch ein Ereignis plötzlich körperlich eingeschränkt, hat er einen Anspruch auf Versetzung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer seinen alten Job wegen seiner Behinderung nicht mehr ausüben kann.
Ist ein Arbeitnehmer nach einem Unfall oder einer Erkrankung plötzlich körperlich so stark eingeschränkt, dass er seinen alten Job nicht mehr ausüben kann, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu prüfen, ob er dem Arbeitnehmer einen anderen, behindertengerechten Arbeitsplatz zuweisen kann. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann der behinderte Arbeitnehmer sogar Schadensersatz verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor (Aktenzeichen: 2 Sa 1276/10). Auf die Entscheidung weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der bei einem Flugzeugabfertiger angestellt war. Nach einer Erkrankung wurde bei ihm eine Schwerbehinderung von 30 Prozent festgestellt. Der Arbeitnehmer verlangte nun eine Anstellung im Frachtdienst. Zuvor war er im Gepäckdienst beschäftigt. Dort musste er zum Teil schwere Dinge heben und in der Nachtschicht arbeiten. Beides war ihm nach seiner Erkrankung nicht mehr möglich. Er verlangte nun eine Versetzung in den Gepäckdienst.