Bei Drogenkonsum fristlose Kündigung für Busfahrer
Berlin (dpa/tmn) - Einem Berufskraftfahrer droht die fristlose Kündigung, wenn er sich unter Drogeneinfluss ans Steuer setzt. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem Fall war ein Busfahrer vom Dienst suspendiert worden. Fahrgäste hatten wegen seiner auffälligen Fahrweise die Polizei benachrichtigt. Ein Drogenschnelltest wies auf einen Drogenkonsum während des Dienstes hin. Im Personalgespräch räumte der Mann ein, in seiner Freizeit Rauschgift konsumiert zu haben. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos.
Daraufhin reichte der Busfahrer Klage ein. Ohne Erfolg. Es bestehe der dringende Verdacht, dass er seinen Bus unter dem Einfluss von Drogen gesteuert habe, so die Richter. Dies berechtige den Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Az.: 31 Ca 13626/12).