Außerdem muss er im Betrieb sehr positiv auffallen. Eine Verkürzung der Ausbildung ist im Nachhinein um maximal zwölf Monate zulässig. Sind Auszubildende sehr gut, sollten sie in einem ersten Schritt ihren Ausbilder ansprechen. Er kann sich anschauen, ob die Voraussetzungen vorliegen - und dann mit dem Azubi gemeinsam einen Antrag auf Verkürzung bei der zuständigen Kammer stellen.
Wenn der Betrieb nicht einverstanden ist, können Jugendliche auch im Alleingang einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen. Das sei allerdings eher der Ausnahmefall, erläutert Persicke.