Bei Niedriglohn werden Überstundenzuschläge fällig
Erfurt (dpa) - Niedriger Lohn, viele Überstunden: Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen haben Anspruch darauf, die Extra-Arbeit bezahlt zu bekommen. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor, das ein Lagerleiter erstritten hat.
Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung von Überstunden. Eine objektive Vergütungserwartung für geleistete Überstunden bestehe regelmäßig dann, „wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht“, urteilten die Bundesrichter in Erfurt (Aktenzeichen: 5 AZR 765/10). Einem Lagerleiter aus Sachsen-Anhalt, der geklagt hatte, steht damit die Bezahlung von 968 Überstunden zu, die er im Zeitraum von 2006 bis 2008 geleistet hatte.
Der Kläger war für ein monatliches Bruttoentgelt bei einer Spedition tätig. Im Arbeitsvertrag wurde eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Bei betrieblichem Bedarf sollte der Arbeitnehmer zu Mehrarbeit ohne besondere Vergütung verpflichtet sein. „Angesichts der Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts war die Leistung von Überstunden nur gegen eine zusätzliche Vergütung zu erwarten“, erklärten die Bundesrichter. Der Vergütungsausschluss per Vertrag sei unwirksam.