Tarifvertrag hebt Klauseln im Arbeitsvertrag nicht auf

Erfurt (dpa) - Vereinbarungen in einem Arbeitsvertrag können nicht durch einen Tarifvertrag abgelöst werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigt und damit die Position von Arbeitnehmern gestärkt.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gab Angestellten eines Krankenhauses recht, die auf Erfüllung der für sie günstigeren Regeln im Arbeitsvertrag gepocht hatten (Aktenzeichen: 4 AZR 24/10). Wie das Gericht mitteilte, verwiesen die Verträge auf Richtlinien des Deutschen Caritasverbandes, der das Krankenhaus ursprünglich betrieben hatte. Nach mehrmaligem Eigentümerwechsel schloss die neue Konzernmutter einen Tarifvertrag, der die Angestellten beispielsweise im Hinblick auf Einkommen und freie Tage schlechter stellte.

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hatte im November 2009 entschieden, dass der Haustarifvertrag die Regelungen der einzelnen Arbeitsverträge nicht ablösen könne (Aktenzeichen 16 Sa 582/09). Dieser Entscheidung folgte das Bundesarbeitsgericht.