Bei Schwangerschaft im Studium rasch ans Bafög-Amt wenden

Berlin (dpa/tmn) - Während des Studiums ein Kind bekommen? Das setzt die meisten Studierenden finanziell stark unter Druck. Beim Bafög gibt es immerhin einige Sonderregeln, die man schnell beantragen sollte.

Studenten, die ein Kind erwarten, können beim Bafög zahlreiche Sonderregeln für sich in Anspruch nehmen. Das sind zum Beispiel ein Kinderbetreuungszuschlag und die Verlängerung der Förderungshöchstdauer. Damit sie in den Genuss der Vorteile kommen, sollten sich werdende Eltern möglichst rasch beim Bafög-Amt beraten lassen. Am besten melden sie sich dort, sobald sie von der Schwangerschaft wissen. Das rät Bernhard Börsel vom Deutschen Studentenwerk.

Zu den Sonderregeln gehört etwa, dass Studierende mit Kindern pro Monat mindestens 113 Euro zusätzlich an staatlicher Unterstützung bekommen. Der Zuschlag muss nicht zurückgezahlt werden (Paragraf 14 b Bafög). Wenn sich wegen der Elternschaft das Studium verlängert, können Studenten das Bafög außerdem über die Regelstudienzeit hinaus erhalten - normalerweise geht das nicht.