Einerseits müssen sie weniger arbeiten und die fehlende Zeit auch nicht nachholen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Die Stunde zwischen 2.00 und 3.00 Uhr entfällt wegen der Umstellung auf Sommerzeit ja - und damit auch die Pflicht zur Arbeitsleistung. Wer nach Stunden bezahlt wird, bekommt aber auch keinen Lohn für die fehlende Stunde.
Feste Monatsgehälter ändern sich nicht. Zuschläge für Nachtarbeit gibt es für die übersprungene Stunde aber auch hier nicht.