Beruf der Eltern nicht in Bewerbungen nennen
Berlin (dpa/tmn) - Standards in Bewerbungsunterlagen ändern sich - viele Neuerungen dienen dazu, Bewerber weniger nach ihrer Herkunft und mehr nach ihrer Leistung zu beurteilen. Deshalb ist die Angabe über den Beruf der Eltern nicht mehr gängig - außer in einem Fall.
Bewerber sollten in der Regel nicht angeben, welchen Beruf ihre Eltern ausüben. „Das war früher einmal üblich. Heute macht man das aber nicht mehr“, sagt Sabine Neumaier, Bewerbungstrainerin in Berlin. Denn aus welchem Elternhaus jemand kommt, gehe den Arbeitgeber nichts an.
Von diesem Grundsatz gebe es jedoch eine Ausnahme: Junge Menschen, die den gleichen Beruf wie ihre Eltern erlernen möchten, sollten diesen in Bewerbungen angeben. Will jemand zum Beispiel Polizist werden und ein Elternteil arbeitet als Polizist, sollten Lehrstellensuchende das schreiben. Denn der Personaler kann dann davon ausgehen, dass der Jugendliche bereits eine klare Vorstellung von dem Beruf hat.