Etikette im Job Berufliche E-Mails sollten in 24 Stunden beantwortet sein
Flein (dpa/tmn) - Erhalten Berufstätige auf eine E-Mail längere Zeit keine Antwort, ist das nicht nur nervig. Sie stehen auch vor der Frage: Dürfen sie mit einer zweiten E-Mail nachhaken oder ist das unhöfliches Drängeln?
Flein (dpa/tmn) - Erhalten Berufstätige auf eine E-Mail längere Zeit keine Antwort, ist das nicht nur nervig. Sie stehen auch vor der Frage: Dürfen sie mit einer zweiten E-Mail nachhaken oder ist das unhöfliches Drängeln?
Etikette-Expertin Carolin Lüdemann aus Flein bei Heilbronn hält es für völlig legitim, in solchen Fällen noch einmal eine E-Mail zu schicken. Berufliche E-Mails sollten innerhalb von 24 Stunden beantwortet sein.
Kann der Empfänger der E-Mail in dieser Zeitspanne keine Antwort geben, ist trotzdem eine Reaktion nötig. Es reiche, wenn man dem Absender zu verstehen gebe: Ich kümmere mich, ich bin dran. Bleibt so eine Antwort jedoch aus, sei man nicht unhöflich, wenn man drängelt, sagt Lüdemann - im Gegenteil: Es sei eher der andere, der sich nicht besonders wertschätzend verhält.
Generell sollten Berufstätige darauf achten, dass sie in E-Mails nie deutlich formloser schreiben als in einem Brief. „Man sollte sich immer klarmachen: Eine E-Mail kann mit wenigen Klicks noch Jahre später hervorgeholt werden“, sagt Lüdemann. Die fehlende Rechtschreibung und Zeichensetzung, der unhöfliche Ton: All das ist dann gegebenenfalls wieder zu sehen.