Berufstätige Schwangere haben Anspruch auf Ruheraum
München (dpa) - Die Beine sind geschwollen, der Rücken schmerzt: Schwangeren Berufstätigen kann der Sommer ganz schön zu schaffen machen. Vielen tut es gut, in der Pause die Beine hochzulegen, sagt Michael Nasterlack von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin.
Am besten geht das in einem Ruheraum. Was viele Schwangere gar nicht wissen: Der Arbeitgeber muss ihnen einen solchen Raum zur Verfügung stellen. Das sehen die Arbeitsstättenregeln vor.
„Häufig ist das der gleiche Raum, der zum Beispiel auch bei Erste-Hilfe-Fällen verwendet wird“, erklärt Nasterlack. Wer unsicher ist, wo er sich befindet, kann beim Betriebsarzt oder Betriebsrat nachfragen oder direkt zum Vorgesetzten gehen. In der Regel gibt es dort auch eine Liege, auf der man sich ausruhen kann.