Bewerben in Deutschland - So finden Flüchtlinge einen Job

Berlin (dpa/tmn) - Flexibilität und Improvisationstalent sind derzeit an allen Stellen gefragt, an denen die vielen Flüchtlinge registriert werden, die täglich ins Land kommen. Um die Menschen möglichst schnell zu integrieren, brauchen sie einen Arbeitsplatz.

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Den zu bekommen, ist für Geflohene nicht einfach.

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Welchen Status müssen Flüchtlinge haben, damit sie arbeiten dürfen?

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Flüchtlinge können sich bei den Arbeitsagenturen beraten lassen, sobald sie registriert sind. „Von der Erstaufnahme werden sie auf die Kommunen verteilt - das ist ihr Wohnsitz, bis sie anerkannt sind“, erläutert Salma Bensaida. Sie ist Projektvermittlerin für Flüchtlinge bei der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster. Dort wird eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Fähigkeiten gemacht, und dann überlegen Berater und Flüchtlinge, welche Jobs etwas für sie sind.

Wann dürfen Flüchtlinge eine Arbeit aufnehmen?

Flüchtlinge haben grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot von drei Monaten. Das beginnt, sobald sie ihren Asylantrag gestellt haben. Danach dürfen sie arbeiten, wenn sie die Erlaubnis von der Ausländerbehörde bekommen. Hinzu kommt die Vorrangprüfung. „Dabei wird geprüft, ob kein Deutscher oder EU-Bürger den Job machen will, auf den sich ein Flüchtling beworben hat“, erklärt Holger Spöhr. Er ist Referent für Migration beim Paritätischen Wohlfahrtsverband in Berlin. Nach 15 Monaten fällt die Vorrangprüfung weg.

Sie entfällt auch bei Asylsuchenden und Geduldeten, die einen Hochschulabschluss haben und die Voraussetzungen für die Blaue Karte der EU in Engpassberufen erfüllen. Auch Personen, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben, brauchen die Prüfung nicht zu durchlaufen. Die Liste der Engpassberufe lässt sich bei der Arbeitsagentur vor Ort erfragen.

In der Regel dauert der Prozess aber deutlich länger als die drei Monate, in denen Flüchtlinge sowieso keinen regulären Job annehmen dürfen. „Das Gros der Geflüchteten muss erst Deutsch lernen“, sagt Bensaida. Außerdem darf in der Erstaufnahmeeinrichtung keiner regulären Arbeit nachgegangen werden.

Gibt es Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot in den ersten drei Monaten?

Ja, es gibt Beschäftigungen, die Flüchtlinge in der Zwischenzeit schon ausüben dürfen. Dazu zählen nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Berufsausbildungen, Schnupperpraktika, Praktika zu Weiterbildungszwecken oder der Freiwilligendienst. Die Ausländerbehörde prüft in jedem Fall, ob die Beschäftigung zustimmungsfrei ist.

Müssen Flüchtlinge Deutsch sprechen, um eine Arbeit zu bekommen?

In den allermeisten Fällen müssen sie zumindest Grundkenntnisse in der deutschen Sprache haben, sagt Bensaida. Es könne Fälle geben, in denen Unternehmen Englischkenntnisse und auch Bewerbungsunterlagen auf Englisch akzeptieren. „Aber die Migranten müssen mit Kollegen und Kunden kommunizieren können.“

Wie verfährt man, wenn Flüchtlinge keine Unterlagen für ihren Lebenslauf bei sich haben?

„Viele Flüchtlinge haben nicht die Zeit oder die Möglichkeit, vor der Flucht zu Hause ihre Unterlagen abzuheften und einzupacken“, sagt Spöhr. Unternehmen reagierten aber oft flexibler als die Behörden, wenn es um den Nachweis von Qualifikationen geht. „Oft kann man bei den Heimatuniversitäten die Unterlagen anfordern, aber das dauert eine Weile“, sagt Bensaida. Das gelte auch für Ärzte und Ingenieure, von denen nicht nur ein Zeugnis, sondern auch der Notenspiegel zur Anerkennung vorliegen muss. Migranten können sich außerdem an das IQ-Netzwerk wenden, das bundesweit arbeitet und prüft, ob ausländische Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden.

Wer hilft Flüchtlingen, eine Bewerbung zu schreiben?

Wenn die Flüchtlinge sichere Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben, bekommen sie über die Arbeitsagenturen Bewerbungstrainings. Darin wird ihnen nach Bensaidas Worten dabei geholfen, einen Lebenslauf und ein Anschreiben an einen potenziellen Arbeitgeber zu verfassen. Auch in Kursen bei Verbänden oder Volkshochschulen werden Flüchtlinge mit dem Thema Bewerbung vertraut gemacht.

Wo erfahren Flüchtlinge von freien Arbeitsstellen?

Erster Ansprechpartner ist die Arbeitagentur. Später, wenn die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis haben, übernimmt das Jobcenter. Doch es gibt auch zahlreiche andere Stellen: So betreibt der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin etwa das Projekt Work for refugees. Auf der Website können Flüchtlinge ihre Daten eingeben und werden mit Unternehmen zusammengebracht, die dort freie Stellen melden.

Außerdem gibt es Jobbörsen, bei denen sich Unternehmen und Flüchtlinge kennenlernen und Termine für Bewerbungsgespräche vereinbaren. Workeer heißt eine Webseite, die aus einer Abschlussarbeit zweier Kommunikationsdesigner entstanden ist. Auch hier können Flüchtlinge ihre Daten hinterlegen und sich die Gesuche verschiedener Firmen anschauen, sagt David Jacobs, einer der Initiatoren.