Bis Ende März Resturlaub aus 2015 nehmen
Heidelberg (dpa/tmn) - Wer noch Resturlaub aus dem Jahr 2015 hat, sollte ihn jetzt zügig nehmen. Denn der Anspruch auf die restlichen Urlaubstage verfällt laut Bundesurlaubsgesetz Ende März. Darauf weist Michael Eckert hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg.
Möglicherweise gibt es jedoch im Arbeits- oder Tarifvertrag abweichende Regelungen. Mitarbeiter sollten dort auf jeden Fall einen Blick hineinwerfen.
Sind jetzt im Februar viele Kollegen krank, haben Arbeitgeber jedoch häufig ein Interesse daran, den Resturlaub nicht jetzt zu genehmigen. In dem Fall empfiehlt Eckert, schriftlich zu vereinbaren, dass man die restlichen Ferientage später nehmen kann. Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, gibt es sonst später möglicherweise Streit darüber, was ausgemacht wurde.
Waren Arbeitnehmer länger krank oder haben Elternzeit genommen, können sie unter Umständen den Urlaub auch länger als bis Ende März 2016 mitnehmen. Hier suchen Arbeitnehmer am besten den Kontakt mit der Personalabteilung, um die Details zu klären.