Chef ruft im Urlaub an: Rangehen?
Heidelberg (dpa/tmn) - Da liegt man ganz entspannt am Strand und dann das: Der Chef ruft an. Ignorieren oder rangehen? Das fragen sich Arbeitnehmer.
Beschäftigte müssen nicht rangehen. Denn: „Urlaub ist Urlaub“, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Hier kann es aber bei echten Notfällen oder bei leitenden Angestellten Ausnahmen geben. Übrigens: „Es gibt auch nicht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer ohne seine Zustimmung aus dem Urlaub zurückzuholen.“ Wer Urlaub hat, schuldet keine Arbeitsleistung. Wenn sich beide Seiten einig sind, können Arbeitnehmer natürlich auch aus dem Urlaub an den Schreibtisch oder auf die Baustelle zurückkehren.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, im Betrieb ihre privaten Kontaktdaten wie Handynummer oder Mailadresse zu hinterlegen, sagt Eckert. „Es sei denn, von vornherein ist vertraglich etwas anderes festgelegt.“ Außerdem können leitende Angestellte eine Ausnahme sein. Auch wer etwa Bereitschaftsdienst hat, muss seine Kontaktdaten angeben.