Chef vor Gericht beschimpft: Kündigung droht

Frankfurt/Main/Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer seinen Arbeitgeber vor Gericht beschimpft, riskiert die Kündigung. Das ergibt sich aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 3 Sa 243/10), auf das die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hinweist.

Dem Gericht zufolge kann es eine Entlassung rechtfertigen, wenn ein Beschäftigter den Arbeitgeber im Gerichtssaal grob beleidigt. Das wurde einem 47-jährigen Fahrzeugführer in dem Fall zum Verhängnis: Ausgerechnet in einem Kündigungsschutzverfahren bekam er einen Wutanfall, der ihm die sofortige Entlassung einbrachte.

In der Verhandlung beschimpfte er seine Arbeitgeberin mit den Worten: „Die Beklagte lügt wie gedruckt. Wie sie mit Menschen umgeht, da komme ich mir vor wie im Dritten Reich!“ Nachdem er sich dafür nicht entschuldigen wollte, kündigte ihm die Arbeitgeberin ein zweites Mal wegen der groben Beleidigungen - diesmal fristlos.

Das war zulässig, urteilten die Richter. Denn ein Vergleich mit dem Nationalsozialismus sei eine so grobe Beleidigung, dass sie einen wichtigen Grund zur Kündigung darstelle. Der Mitarbeiter hatte die Arbeitgeberin außerdem schon früher beschimpft und als korrupt bezeichnet. Das bewog das Gericht dazu, die fristlose Kündigung trotz der 30-jährigen Betriebszugehörigkeit des Mannes zu bestätigen.