Diebstahlverdacht: Betriebsrat muss informiert werden

Kiel (dpa) - Sie war in einer Badeanstalt beschäftigt und hatte angeblich einen Tauchring gestohlen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin der Putzfrau fristlos. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte nun zugunsten der 41-Jährigen.

Wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten fristlos entlässt, weil er ihn des Diebstahls verdächtigt, muss er den Betriebsrat umfassend über das gesamte Arbeitsverhältnis informieren. Es reiche nicht, ihm nur die Fakten rund um den Diebstahlsverdacht mitzuteilen, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Die Kündigung sei dann unwirksam, wie das Gericht am Montag (13. Februar) mitteilte. Die Richter gaben damit einer 41 Jahre alten Putzfrau recht, die sich gegen ihre fristlose Kündigung bei einer Badeanstalt gewehrt hatte.

Die Frau war unter Verdacht geraten, in dem Betrieb einen Tauchring und Kleidung gestohlen zu haben. Sie stritt die Vorwürfe ab und behauptete, sie habe nur den Tauchring ihres Sohnes gesucht und Kleidung aus ihrem Spind geholt. Doch der Arbeitgeber entschied sich zur Kündigung. Er informierte zwar den Betriebsrat über den Diebstahlsverdacht und die geplante Entlassung, erwähnte aber nicht die Vorgeschichte, die es in dem Arbeitsverhältnis mit der Frau gab - noch vor den Diebstahlsvorwürfen.

Die 41-Jährige hatte zehn Jahre lang in der Badeanstalt gearbeitet, als sie zunächst eine Abmahnung bekam und zweimal ermahnt wurde. Denn sie hatte wiederholt das Gelände verlassen, ohne sich abzumelden, und ein privates Telefongespräch geführt, ohne dies als „privat“ zu kennzeichnen. Die Frau wurde im Jahr 2011 arbeitsunfähig krank. Sie geriet unter den Diebstahlsverdacht - und wurde entlassen. Die Kündigung sei unverhältnismäßig, entschieden zunächst die Richter am Arbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht bestätigte das Urteil nun, aber mit einer anderen Begründung. Die Kündigung sei bereits aus formellen Gründen unwirksam, weil dem Betriebsrat zu wenig mitgeteilt wurde. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.