Chef kann jederzeit Freizeitausgleich anordnen

Köln (dpa/tmn) - Überstunden abzufeiern kann praktisch sein, wenn man sich einen passenden Zeitpunkt dafür aussuchen kann. Arbeitnehmer haben darauf aber keinen Anspruch: Der Chef darf den Freizeitausgleich anordnen.

In der Vergangenheit hatte Arbeitnehmer A einige Überstunden angesammelt. Diese musste er nun eines Nachmittags auf Kommando abbauen. Denn sein Chef hatte angeordnet, dass an jenem Tag die ganze Abteilung nach Hause gehen soll. Im Büro sei nicht genug zu tun. „Das kann der Vorgesetzte machen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Denn der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch darauf, seine Überstunden zu einem bestimmten Zeitpunkt abzufeiern.

Etwas anderes gelte nur, wenn in dem Betrieb eine Vereinbarung getroffen worden sei, wann Arbeitnehmer Überstunden abbauen dürfen. Fehle diese jedoch, könne der Vorgesetzte jederzeit einen Freizeitausgleich anordnen.

Als Überstunden werden alle Arbeitsstunden bezeichnet, die über das hinausgehen, was im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Überstunden muss der Arbeitgeber theoretisch extra vergüten - oder er gibt dem Arbeitnehmer für die zusätzlichen Stunden frei. „Soweit die Theorie. Praktisch sieht das natürlich häufig anders aus“, sagt Oberthür. Da machten viele Arbeitnehmer Überstunden, ohne jemals irgendeine Art von Entschädigung dafür zu erhalten.

Oberthür rät Arbeitnehmern, bei regelmäßigen Überstunden den Arbeitgeber sofort anzusprechen. „Viele machen den Fehler, dass sie jahrelang warten und dann auf einmal Hunderte von Überstunden geltend machen wollen“, so Oberthür. Das gehe dann meist schief. Der Arbeitnehmer könne im Nachhinein in der Regel nämlich weder beweisen, wann er welche Überstunde gemacht habe. Noch könne er sagen, dass der Arbeitgeber dies angeordnet oder geduldet hat. Solange das jedoch nicht der Fall ist, können Arbeitnehmer für die Überstunden auch keinen Ausgleich verlangen.