Die Kosten dafür tragen die Unfallversicherungsträger.
Ersthelfer im Betrieb benötigen alle zwei Jahre eine Fortbildung. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter außerdem mindestens einmal jährlich zum Thema Sicherheit im Betrieb unterweisen, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erläutert. Dabei sollten sie auch die Erste Hilfe ansprechen.
So sollten Mitarbeiter etwa erfahren, wer die Ersthelfer im Betrieb sind, wo sie Verbandkästen finden und wie sie am schnellsten einen Notruf absetzen können.
Idealerweise wird ihnen auch konkret vorgeführt, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und - falls vorhanden - etwa einen Defibrillator zur Wiederbelebung bei Herzkammerflimmern einsetzen. Hier gibt es automatisierte Modelle mit Sprachsteuerung, die im Notfall Anweisungen geben.