Frauen können bei Diskriminierung Lohnnachzahlung verlangen
Mainz (dpa/tmn) - Erhält eine Frau weniger Lohn für gleiche Arbeit als die männlichen Kollegen, hat sie Anspruch auf Lohnnachzahlung und Entschädigung. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az: 4 Sa 517/13).
In dem verhandelten Fall arbeitete eine Frau in der Produktion bei einem Schuhhersteller. Der Arbeitgeber zahlte bis Ende 2012 den in der Produktion beschäftigten Frauen bei gleicher Tätigkeit einen geringeren Stundenlohn als Männern. Anwesenheitsprämie, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld berechnete er für die beschäftigten Frauen ebenfalls auf der Grundlage des niedrigeren Stundenlohnes. Hieraus ergab sich für die Frau für die Jahre 2009 bis 2012 eine Vergütungsdifferenz von über 8000 Euro brutto. Die Frau klagte auf Nachzahlung dieses Betrags und eine Entschädigung wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung.
Die Klage der Frau war erfolgreich. Ihr Arbeitgeber musste ihr nicht nur die Vergütungsdifferenz, sondern auch eine Entschädigung in Höhe von 6000 Euro zahlen. Die niedrigere Entlohnung beruhe allein auf dem Geschlecht der Mitarbeiterin, so das Gericht. Sie sei eine unmittelbare geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung, die nicht gerechtfertigt ist.