Fristlose Kündigung wegen überzogener Pausen
Frankfurt/Main (dpa) - Einem Fluglotsen kann fristlos gekündigt werden, wenn er nachts mehrfach seine Pausen deutlich überzieht. Das geht aus einem am Montag (25. Juli) in Frankfurt veröffentlichten Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervor.
Die Richter gaben in dem Prozess einem Flugsicherungsunternehmen Recht, das einen 35-jährigen Fluglotsen vor die Tür gesetzt hatte (Aktenzeichen: 8 Sa 492/10). Videoaufzeichnungen hatten dem Mann nachgewiesen, dass er im Spätsommer 2009 seine Pausen in vier Nächten um teilweise über eine Stunde überzogen hatte. Das soll der 35-Jährige noch dazu in seinem sogenannten Arbeitsplatznachweis verschleiert haben, wo er laut Gericht falsche Zeiten eintrug.
Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit eines Fluglotsen sei für die Beschäftigung unabdingbar, begründete das Gericht die Entscheidung. Das gelte vor allem für die Nachtstunden, in denen eine Kontrolle faktisch entfalle. Die Pflichtverletzung sei so krass gewesen, dass der Arbeitgeber dem Fluglotsen für die fristlose Kündigung vorher keine Abmahnung habe schicken müssen.
Der 35-Jährige habe allein „um seiner Bequemlichkeit zu frönen“, seinen Arbeitsplatz übermäßig lange verlassen und damit die Sicherheit des Luftverkehrs akut gefährdet, erklärte das Gericht. Noch dazu habe er gewusst, dass es gerade wegen dieser Pflichtverletzung sechs Wochen zuvor nachts zu einer gefährlichen Annäherung zweier Flugzeuge auf dem Flughafen Frankfurt am Main gekommen sei.
Der Fluglotse hatte zuvor erfolgreich gegen seine fristlose Kündigung vor einem Arbeitsgericht geklagt. Dagegen legte der Arbeitgeber des Mannes Berufung ein und siegte nun vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht.