Frust über den Chef posten: Wann es für Arbeitnehmer Ärger gibt
Berlin (dpa/tmn) - Seinen Ärger mit dem Chef schreibt sich mancher Arbeitnehmer flott von der Seele und stellt das Ganze ins Internet. Im Zweifelsfall handelt er sich damit eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Kündigung ein.
Wer seinem Frust über den Chef online Luft macht, riskiert unter Umständen eine Abmahnung oder Kündigung. „Problematisch wird es bei Schmähkritik, die keinen sachlichen Bezug hat“, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer also Dinge schreibt wie „Herr X kann nicht bis drei zählen“ oder Nazivergleiche anstellt, muss mit Konsequenzen rechnen. Entscheidend ist hierbei aber immer, ob Dritte die herabgesetzte Person erkennen können. Beschäftige sollten es daher auf alle Fälle vermeiden, ihren Ärger zu personifizieren.
Anders sieht es bei polemischen Äußerungen aus, die einen sachlichen Bezug haben. Sie fallen unter das Recht der Meinungsfreiheit. Wer also auf Facebook über seinen Chef postet „Der hat mir mein Gehalt nicht gezahlt, der Geizhals“, macht sich im rechtlichen Sinne nicht schuldig.
Merken Beschäftigte, dass ihnen beispielsweise im Chat mit einem Freund oder Kollegen einige harsche Formulierungen herausgerutscht sind, sollten sie das so schnell wie möglich zurücknehmen. „Am besten schriftlich“, rät Meier. So lasse sich der Schaden vielleicht noch begrenzen, bevor das Ganze auf einen großen Verteiler gerät.