Wie werde ich...? Standesbeamter
Berlin (dpa/tmn) - Viele Verwaltungsbeamte arbeiten im Sozial- oder Jugendamt. Die angenehmeren Fälle haben die Mitarbeiter im Standesamt auf dem Tisch. Wer den Job machen will, darf vor Paragrafen keine Angst haben und muss bei schusseligen Trauzeugen gelassen bleiben.
Manchmal kann sich Sylvia Brenke einen Kommentar nicht verkneifen. Das Paar kam - wie erbeten - 15 Minuten vor der Trauung im Standesamt an. Die Trauzeugen wurden aufgenommen, später die gewünschte Musik aufgelegt. Brenke sprach wie immer ein paar nette Worte zur Begrüßung, dann folgte die Trauung, beide sagten „ja“ und küssten sich. Soweit alles ganz normal. Allein: Die Frau hatte sich gerade zum siebten Mal getraut - zum zweiten Mal bei ihr. „Sie will ich hier nicht mehr sehen“, sagte Brenke danach zu ihr - halb im Scherz, halb im Ernst.
Brenke, 53, arbeitet seit über 30 Jahren als Standesbeamtin. Seit 2000 ist sie Leiterin des Standesamts in Charlottenburg-Wilmersdorf. Knapp 5000 Ehen und 300 Lebenspartnerschaften hat sie in dieser Zeit beurkundet. An Samstagen im Sommer sind es manchmal zehn am Stück.
Die Trauungen machen aber nur einen kleinen Teil von ihrem Job aus. Die Haupttätigkeit ist die Sachbearbeitung, erklärt Paul Ebsen, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Die Fachkräfte sind in der Verwaltung eine Art Notar des Bürgers. Sie nehmen Geburten und Todesfälle auf, prüfen die Ehe- oder Adoptionsfähigkeit und kümmern sich um Fragen der Namensführung. Wollen Eltern ihrem Nachwuchs einen außergewöhnlichen Namen geben, sind es Standesbeamte, die entscheiden, ob das geht.
Rund 30 000 gibt es schätzungsweise von ihnen bundesweit, sagt Gerhard Bangert. Er ist Studienleiter an der Akademie für Personenstandswesen und bildet seit 24 Jahren Standesbeamte aus. Gleich nach der Schule kann niemand den Job machen. Wer sich dafür interessiert, muss zunächst eine Ausbildung in der Verwaltung absolvieren und etwa die Beamtenlaufbahn im mittleren oder gehobenen Dienst durchlaufen, erklärt Ebsen. An vielen Orten werden mittlerweile auch Verwaltungsfachangestellte eingesetzt, die nicht verbeamtet sind.
Wer diese Ausbildung hat, kann den Lehrgang zum Standesbeamten machen. Er wird an drei Standorten angeboten - in Schleswig-Holstein, Bayern und Hessen. Der Lehrgang dauert zwei Wochen. Auf dem Stundenplan stehen Fächer wie Abstammungs- und Namensrecht, Sterbefallbeurkundung, internationales Privatrecht oder Staatsangehörigkeitsrecht.
Wer die Prüfungen am Ende des Lehrgangs besteht, darf im Standesamt anfangen. Wie Notare müssen sich die Fachkräfte im Anschluss ständig weiterbilden, die gesetzlichen Entwicklungen und die Rechtsprechung im Blick behalten.
Wer sich für den Beruf entscheidet, sollte gern mit Menschen umgehen und offen für Neues sein, sagt Bangert. Die Fachkräfte müssten sich auf die unterschiedlichsten Fallkonstellationen einstellen. Außerdem müssen Standesbeamte entscheidungsstark sein. „Was er entscheidet, kann hinterher nur noch ein Gericht korrigieren“, sagt Bangert.
Sylvia Brenke trauert manchmal der Zeit hinterher, als die Personenstandsdaten noch in Büchern und nicht digital verfasst wurden. „Darin habe ich sehr gerne geblättert“, sagt sie. Zu sehen, wie Geschichte dokumentiert wird, hat sie immer sehr interessiert. Da sind zum Beispiel die Bücher aus Charlottenburg kurz nach der Machtergreifung, in denen fein säuberlich festgehalten ist, wie die Namen von Juden geändert und ihnen der Zusatz Sara oder Israel eingetragen wurde.
Später hat sie den Doppelnamen bei Frauennachnamen kommen und wieder gehen sehen. Sie erinnert sich noch gut an die Einführung der Lebenspartnerschaften. „Da war fast überhaupt nichts geregelt“, erinnert sie sich an das Chaos. Sollten die Namen in den Urkunden beispielsweise zentriert oder linksbündig stehen? Eine Zeit lang habe jedes Standesamt das anders gehandhabt.
Traurig kann ihr Job auch sein. Das ist bei Nottrauungen der Fall. Da werden Standesbeamte ins Hospital gerufen und trauen Todkranke. „Da ist man Freitag im Krankenhaus für die Eheschließung, und am Montag hat man die Sterbefallanzeige auf dem Tisch“, erzählt sie. Das sei nicht schön, gehöre aber dazu.
Eins sollten Paare bei der Trauung nicht vergessen. Ihre Trauzeugen müssen sich im Amt ausweisen. Immer wieder kommt es vor, dass sie das vergessen. Dann ist die Aufregung meist groß. Der ganze Zeitplan des Brautpaars gerät durcheinander. „Können Sie nicht eine Ausnahme machen“, heißt es dann. Oft können die Betroffenen nicht in ein paar Minuten nach Hause. Da ist Brenke jedoch unerbittlich. Auch das dann häufig stattfindende Wüten und Toben hilft nicht.