Vereinfachung für Arbeitnehmer Für Arbeitsbescheinigung ist letzte Abrechnung nicht nötig
Suhl (dpa/tmn) - Wer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld beantragt, braucht dafür eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber. Was viele nicht wissen: Der Arbeitgeber kann diese Bescheinigung bereits vor der letzten Lohnabrechnung ausstellen, teilt die Arbeitsagentur Suhl mit.
03.01.2017
, 05:00 Uhr
Arbeitgeber müssen den Verdienst der bereits abgerechneten Monate eintragen und den Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses. Für Erwerbstätige ist es wichtig, dass der Arbeitgeber das Schreiben zeitnah ausfüllt. Denn dann kann das Arbeitslosengeld möglichst schnell berechnet und ausgezahlt werden. Arbeitgeber können die Bescheinigung elektronisch unter www.arbeitsagentur.de bei der Arbeitsagentur einreichen.