Für Lohnfortzahlung muss Neuerkrankung nachgewiesen werden
Köln (dpa/tmn) - Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Nach sechs Wochen springt die Krankenkasse ein. Kompliziert wird es bei einer weiteren Erkrankung. Hier muss exakt nachgewiesen werden, dass es keinen Zusammenhang zur Ersterkrankung gibt.
Bei Krankheit zahlen Arbeitgeber den Lohn in den ersten sechs Wochen weiter - danach springt die Krankenkasse ein. Das ist für den Arbeitnehmer häufig mit Einbußen verbunden. Legen sie nach sechs Wochen erneut ein Attest vor, können sie wieder Lohnfortzahlung bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine neue Erkrankung handelt, die in keinem Zusammenhang mit der vorherigen steht. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 7 SA 454/12).
In dem verhandelten Fall war ein Mitarbeiter vom 19. August bis 3. Oktober 2011 krankgeschrieben. Er erhielt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und vom 1. bis zum 3. Oktober 2011 das Krankengeld von seiner Krankenkasse. Für den Zeitraum ab dem 4. Oktober 2011 legte er erneut ein Attest vor. Darauf hatte der Arzt „Erstbescheinigung“ angekreuzt. Diagnostiziert hatte er eine Zucker- sowie eine Blutdruckerkrankung. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass die Sechs-Wochen-Frist für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erneut beginnt. Der Arbeitgeber lehnte das ab.
Das Landesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber nicht zahlen muss. Der Anspruch des Arbeitnehmers sei auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf ein und derselben Erkrankung beruht. Der Arbeitgeber habe bestritten, dass ab dem 4. Oktober 2011 eine neue Ersterkrankung als alleinige Krankheitsursache aufgetreten ist. Der Arbeitnehmer sei verpflichtet, das nachzuweisen. Das konnte er aber nicht.