Geschäftliche E-Mails rasch beantworten

Freital (dpa/tmn) - Geschäftliche E-Mails dürfen Berufstätige nicht zu lange unbeantwortet lassen. Kunden oder Kollegen sollten spätestens am folgenden Werktag eine Antwort erhalten, erklärt die Kommunikationstrainerin Martina Dressel in Freital.

Doch was, wenn man das nicht schafft?

Eigentlich sollte man geschäftliche E-Mails am folgenden Werktag beantwortet haben. Wer mehr Zeit, dürfen sie den anderen nicht einfach ohne Erklärung länger warten lassen. „Dann schreiben Sie zunächst eine Zwischennachricht und zeigen so, dass Sie an der Sache dran sind.“

Dabei müssen Berufstätige genau angeben, bis wann der Kunde oder Kollege mit einer Antwort rechnen kann. „Man sollte also nicht schreiben 'Ich melde mich so bald wie möglich', sondern 'Bitte erwarten Sie meine Nachricht bis Montag 12.00 Uhr'“, erklärt Dressel, die sich als Businesscoach auf Online-Kommunikation spezialisiert hat. Diese Frist müssen Mitarbeiter aber auch einhalten. Sie darf daher nicht zu knapp bemessen sein. „Wenn man einen Tag früher antwortet, freut sich der andere. Kommt die Antwort am angekündigten Tag erst um 23.39 Uhr, ist der andere enttäuscht.“

Außerdem sollten Berufstätige in einer vorläufigen Rückmeldung erklären, warum sie mehr Zeit benötigen, rät Dressel. Müssen sie noch Rücksprache mit einem Kollegen halten, lasse sich das zum Beispiel als Grund angeben. Eher schlecht komme es dagegen an, als Begründung zu schreiben, dass die Anfrage „sehr komplex“ oder „sehr kompliziert“ sei. Das lässt sich leicht als indirekte Kritik auffassen. Denn übersetzt heißt es nichts anderes als: „Was stellen Sie bloß für komische Fragen?“