Geschäftlichen Besuch nicht warten lassen
Niederkassel (dpa/tmn) - Mitarbeiter dürfen geschäftlichen Besuch nicht lange warten lassen. Das wirkt unhöflich, wie die Etikette-Trainerin Gabriele Krischel aus Niederkassel bei Bonn erläutert: „Alles, was über fünf Minuten hinausgeht, muss man erklären.“
Auch sollten Mitarbeiter dem Gast sofort Bescheid sagen, wenn sie durch etwas Dringendes aufgehalten werden. Oder sie lassen dem Besuch am Empfang ausrichten, dass es später wird. Der Gast darf dann aber nicht einfach in der Eingangshalle stehengelassen werden. Beschäftigte sollten daher die Sekretärin bitten, ihm eine Sitzgelegenheit und etwas zu trinken anzubieten.
Schlecht kommt es auch an, wenn Mitarbeiter beim Eintreffen des Gastes unvorbereitet sind und ihn dann warten lassen, weil sie etwa ihre Unterlagen noch holen müssen, erklärt Krischel. Eine kurze Unterbrechung zum Getränkeholen sei dagegen in Ordnung. So dürften Mitarbeiter den Gast ruhig kurz im Besprechungszimmer allein lassen, um ihm etwa einen Kaffee oder ein Wasser zu holen. „Unkonventionell“ sei dagegen die Variante, den Gast auf dem Weg zum Besprechungsraum mit in die Küche zu nehmen und dort die Getränke gemeinsam zu holen. Das könne man eventuell bei weniger hochrangigen Geschäftspartnern machen. „Beim Vorstandsvorsitzenden eher nicht.“