Häufig Ausbildung abgebrochen: Besteht Unterhaltsanspruch?
Berlin (dpa/tmn) - Wer mehrfach seine Ausbildung abbricht, kann seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern unter Umständen verlieren. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Scheitert jemand immer wieder im Berufsleben, weil er krank ist, kann das aufgrund der Krankheit aber nicht erkennen, sind die Eltern unter Umständen dennoch zur Zahlung verpflichtet. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az.: 13 UF 12/15).
In dem verhandelten Fall legte ein junger Mann Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts ein. Danach war sein Vater nicht dazu verpflichtet, ihm von März 2012 bis März 2013 Ausbildungsunterhalt zu zahlen. Der junge Mann hatte mehrere Ausbildungen abgebrochen. Seit seinem dritten Lebenjahr litt er unter ADHS. In der achten Klasse setzte er seine Medikamente ab, was zu einer Verschlechterung seiner Leistungen führte. Das Familiengericht warf ihm vor, trotz der Probleme im Beruf nicht frühzeitig wieder mit der Medikamenteneinnahme begonnen zu haben.
Das Kammergericht war anderer Meinung. Zwar sei ein volljähriges Kind dazu verpflichtet, seine Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit in angemessener Zeit zu beenden. Doch liege hier eine Ausnahme vor. Aufgrund seiner Krankheit habe ihm die Einsichtsfähigkeit gefehlt, dass er dringend ärztliche Hilfe braucht. Sein Verhalten habe deshalb keinen Einfluss auf seinen Unterhaltsanspruch.