Hohe Entschädigung wegen diskriminierender Jobanzeige

Karlsruhe (dpa) - Wegen einer diskriminierenden Stellenanzeige hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einer abgelehnten Bewerberin eine Entschädigung zugesprochen. Diese beläuft sich rund 13 000 Euro.

Die als Personalleiterin tätige Frau hatte sich auf eine Anzeige „Geschäftsführer gesucht“ beworben. Als ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, forderte sie Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung.

Das OLG gab ihr recht: Der Begriff „Geschäftsführer“ sei eindeutig männlich und werde weder durch den Zusatz „/in“ noch eine Ergänzung „m/w“ erweitert, teilte das Gericht am Freitag (16. September) mit. Deshalb habe die Bewerberin Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Angemessen sei der Betrag eines Monatsgehalts, hier also rund 13 000 Euro. Der Betrag müsse auch abschreckende Wirkung haben, um Arbeitgeber künftig von ähnlichen Verstößen abzuhalten (Aktenzeichen: 17 U 99/10).