Hund im Büro nur mit Erlaubnis des Chefs

Berlin (dpa/tmn) - Viele wissen einen Hund als Kollegen zu schätzen. Doch Mitarbeiter dürfen Bello nicht einfach so mit ins Büro bringen. Sonst gibt es Ärger mit dem Chef. Denn er muss vorher zustimmen.

Wollen Hundebesitzer ihren Vierbeiner mit zur Arbeit nehmen, brauchen sie dafür die Erlaubnis des Arbeitgebers. Darauf weist Hans-Georg Meier hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Toleriert der Chef keine Hunde im Büro, müssen Mitarbeiter den Hund während der Arbeitszeit woanders unterbringen - oder kündigen. „Ein Recht, den Hund mitnehmen zu dürfen, gibt es jedenfalls nicht“, sagt Meier.

Gestattet der Chef das Tier im Büro, sind davon meist nicht alle Kollegen begeistert. Der eine hat Angst vor Vierbeinern, der nächste vielleicht eine Allergie. „Die betroffenen Kollegen können gegen die Gestattung des Chefs rechtlich jedoch kaum etwas machen“, sagt Meier. Der Vorgesetzte entscheide grundsätzlich allein. Damit es keine Probleme gibt, sei der Arbeitgeber aber gut beraten, wenn er sich vorab auch mit den anderen Mitarbeitern abstimmt. Außerdem treffe ihn eine Fürsorgepflicht. Im Einzelfall kann das etwa bedeuten, dass der Arbeitgeber den Kollegen mit Allergie im Büro an einen anderen Platz setzen muss.

Verursacht der Hund im Büro einen Schaden - und knabbert etwa Bürostühle oder Kabel an - muss das Herrchen dafür aufkommen, erklärt Meier. Hundehalter sollten deshalb darauf achten, dass sie entsprechend versichert sind. Das gilt übrigens auch für den Fall, dass das Tier einen Kollegen ins Bein beißt und der im Krankenhaus behandelt werden muss. Sei der Kollege vermögenslos, könne es aber unter Umständen sein, dass der Chef, der den Hund erlaubt hat, stellvertretend für seinen Mitarbeiter den Schaden übernehmen muss.