In der Raucherpause Arm gebrochen - kein Arbeitsunfall

Berlin (dpa) - Was ist während der Arbeit versichert und was nicht? Wer zahlt, wenn etwas passiert? Das Berliner Sozialgericht hat eine Entscheidung getroffen, die alle Raucher interessieren dürfte.

Sturz in der Raucherpause - wem das passiert, der hat nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts zwar Pech gehabt. Ein Arbeitsunfall sei das aber nicht, teilte das Gericht am Dienstag (5. Februar) mit. Damit gebe es auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit ohne Bezug zur Berufstätigkeit, entschieden die Richter.

Mit dem Urteil vom 23. Januar wurde die Klage einer Pflegehelferin aus einem Berliner Seniorenheim abgewiesen, die Zahlungen aus der Unfallversicherung erzwingen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (S 68 U 577/12).

Die Frau war im Januar 2012 für eine Zigarette vor die Tür des Gebäudes gegangen. Auf dem Rückweg stieß die damals 46-Jährige mit dem Hausmeister zusammen. Dem entglitt ein Eimer Wasser, die Frau rutschte aus und brach sich einen Arm.

Die Sozialrichter urteilten, der Weg von und zur Raucherpause sei nicht den Tätigkeiten zuzuordnen, die durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Es sei eine Privatentscheidung, ob jemand rauchen gehe oder nicht.

Rauchen sei aber nicht mit Essen und Trinken während der Arbeit vergleichbar, so das Gericht. Beides sei notwendig, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten. Deshalb sei der Weg von und zur Kantine auch versichert.

Grundsätzlich ist laut Gericht auch der Weg von und zur Arbeit versichert. Doch es gibt Sonderfälle. So lehnte das Sozialgericht im Oktober 2011 Ansprüche eines Arbeitnehmers ab, der sich auf dem Heimweg an einem Eis verschluckt hatte und einen Herzinfarkt erlitt. Das Eis sei privat allein zum Genuss verzehrt worden, verwies das Gericht auf sein damaliges Urteil.