In Teilzeit wechseln - Was berufstätige Eltern wissen müssen
Berlin (dpa/tmn) - Familienministerin Schwesig hat kürzere Arbeitszeiten für Eltern gefordert - und so die Debatte über Job und Familie neu entfacht. Wollen berufstätige Eltern in Teilzeit gehen, haben sie schon jetzt ein Recht darauf.
Folgendes sollten sie dazu wissen.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat eine 32-Stunden-Woche für Eltern ins Gespräch gebracht. Väter und Mütter sollten zudem einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in eine Vollzeitstelle haben. Der „Bild“-Zeitung sagte Schwesig: „Ich möchte, dass beide Elternteile ihre Wochenarbeitszeit reduzieren. Dafür wird es einen Partnerschaftsbonus geben. Aus Steuermitteln könnte dann ein Teil des Lohnausfalls ausgeglichen werden.“
Wollen Eltern weniger arbeiten, haben sie schon jetzt einen Rechtsanspruch darauf. Das sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz ( Paragraf 8) vor. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und der Betrieb mehr als 15 Angestellte hat.
Dieser Schritt will aber gut überlegt sein. Denn bislang lässt sich die Reduzierung der Arbeitszeit nur mit der Zustimmung des Vorgesetzten wieder rückgängig machen, erklärt Claudia Voggenreiter, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin. Etwas anderes gilt nur, wenn Mitarbeiter mit dem Chef vereinbart haben, dass die Reduzierung nur für einen bestimmten Zeitraum gelten soll oder Mitarbeiter die Teilzeit innerhalb ihrer Elternzeit beantragen.
Außerhalb der Elternzeit müssen Arbeitnehmer das Teilzeitgesuch spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Dieser muss bis spätestens einen Monat vor dem Start seine Zustimmung erteilen.
Unter Umständen kann der Arbeitgeber das Gesuch aber ablehnen, erklärt Voggenreiter. Dafür braucht er aber gute Gründe. Ein Nein lässt sich etwa aus betrieblichen Gründen rechtfertigen - im Schichtdienst zum Beispiel mit dem Argument, dass sich der Arbeitsablauf mit Teilzeitkräften nur schwer organisieren lässt.
Während der Elternzeit gelten Sonderregeln: Arbeitnehmer können auch nur für diese Periode Teilzeit vereinbaren. Mit dem Ablauf der Elternzeit wechseln Angestellte dann regulär auf eine volle Stelle zurück, erklärt Voggenreiter. Der Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit muss sieben Wochen vor dem gewünschten Start eingehen. Auf Elternzeit haben Arbeitnehmer Anspruch, die ein Kind haben, das jünger als drei Jahre ist.