Kein Weihnachtsgeld bekommen? Was Mitarbeiter checken können
Köln (dpa/tmn) - Teure Geschenke und gutes Essen: Weihnachten lassen sich viele etwas kosten. Das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber können die meisten daher gut gebrauchen. Doch was können Arbeitnehmer tun, wenn sie keines bekommen?
Köln (dpa/tmn) - Teure Geschenke und gutes Essen: Weihnachten lassen sich viele etwas kosten. Das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber können die meisten daher gut gebrauchen. Doch was können Arbeitnehmer tun, wenn sie keines bekommen?
Rund jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld. Das geht aus einer Studie des WSI-Tarifarchivs der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor, die am Dienstag (30. Oktober) vorgestellt wurde. Doch was ist mit denen, die leer ausgehen? „Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch darauf“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das bedeutet: Weihnachtsgeld bekommen Beschäftigte nur, wenn das mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde - oder er freiwillig zahlt.
Arbeitnehmer, die leer ausgehen, sollten daher zuerst einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen, rät Oberthür. Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, müsse er dort festgehalten sein. Ersatzweise kann der Anspruch auch im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben stehen.
Fehlt eine entsprechende Klausel, können Mitarbeiter trotzdem einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben: Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber mindestens drei Jahre lang immer Weihnachtsgeld gezahlt hat. „Dann haben Arbeitnehmer auch im darauffolgenden Jahr einen Anspruch auf Weihnachtsgeld“, sagt Oberthür. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber in den Jahren zuvor schriftlich darauf hingewiesen hat, dass es sich nicht um regelmäßige Zahlungen handelt.
Fehlt es an der sogenannten betrieblichen Übung, bleibt Arbeitnehmern nur noch eine letzte Chance auf Weihnachtsgeld: das Pochen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. „Bekommen alle Arbeitnehmer Weihnachtsgeld, außer man selbst, geht das nicht“, sagt Oberthür. Das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Allerdings gilt der nur mit bestimmten Einschränkungen: So ist es durchaus in Ordnung, wenn der Arbeitgeber nur bestimmten Gruppen im Unternehmen ein Weihnachtsgeld zahlt - etwa den Fachkräften, die für den Betrieb besonders wichtig sind.