Verstoß gegen Aufsichtspflicht Kündigung von Betriebsräten ist in einigen Fällen möglich
Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn es für die außerordentliche Kündigung von Betriebsräten hohe Hürden gibt - unmöglich ist sie nicht. Voraussetzung ist, dass es für die Kündigung einen wichtigen Grund gibt und der Betriebsrat der Entlassung zugestimmt hat.
In dem verhandelten Fall hatte eine Klinik einer Gesundheits- und Krankenpflegerin fristlos gekündigt, die gleichzeitig auch Betriebsrätin war. Der Arbeitgeber warf der Frau vor, ihre Überwachungspflichten schwer verletzt zu haben. Während ihrer Schicht war eine Patientin verstorben. Der Betriebsrat hatte seine Zustimmung zur Kündigung verweigert.
Gegen den Beschluss wurde Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az.: 12 BV 64/15) eingelegt. Die Parteien einigten sich dann in einem Vergleich.