„Was hast du gesagt?“ - Handwerker kennen Schwerhörigkeit nur zu gut. Sie gilt als Berufskrankheit. Oft wird sie anfangs von den Betroffenen überhaupt nicht bemerkt, wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) mitteilt.
Für das Ohr sind durchschnittliche Lärmpegel über 85 Dezibel nicht ohne Schaden auf Dauer auszuhalten. Eine Kreissäge, ein Schlagbohrer oder Flex verursachen Lärmpegel um 100 Dezibel. Bauarbeiter sollten daher unbedingt darauf achten, Hörschutz zu tragen.